Winterreifenpflicht in Deutschland

Winterreifenpflicht: konkretere Vorschriften und höhere Strafen

November 2010. Die vom Bundesrat beschlossene Konkretisierung der Winterreifen-Verordnung sorgt laut ADAC endlich für mehr Klarheit: Autofahrer dürfen ab nächster Woche, wenn die Neuregelung nach der Veröffentlichung in Kraft getreten ist, nicht mehr mit Sommerreifen auf vereisten oder verschneiten Straßen unterwegs sein.

Winterreifenverordnung:
Für die weitaus meisten Autofahrer, die in der kalten Jahreszeit bereits mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sind, ändert sich nichts. Wie vom ADAC gefordert, verzichtete der Gesetzgeber auf eine generelle, zeitlich begrenzte Winterreifenpflicht ohne witterungsbedingten Anlass. Wer jedoch mit seinem Pkw bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die sogenannten M+S-Reifen unterwegs ist, muss ab dem 29. November 2010 mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Sorgt er dabei für Behinderungen, beispielsweise an Steigungen, sind 80 Euro fällig.

Welche Reifen dürfen verwendet werden?
Alle mit „M & S“ gekennzeichneten Reifen, also auch Ganzjahres- oder Allwetterreifen. Auf Schnee nach einfachen Kriterien geprüfte Winterreifen haben zusätzlich das Schneeflockensymbol mit drei Bergspitzen („three peak moutain“).
Die Qualitäten von Winterreifen können veröffentlichten Winterreifentest entnommen werden.

Wird es einen festen Zeitraum für die Winterreifenpflicht geben?
Nein. Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es nicht und wird es nicht geben.
Ein Zeitraum wie z.B. von Oktober bis Ostern ist nicht vorgeschrieben, wird von Sicherheitsexperten aber empfohlen.

Der ADAC empfiehlt entgegen der vorgeschriebenen Profiltiefe von 1,6 Millimetern ein Mindestprofil von 4 mm. Dieses sorgt für wesentlich besseren Halt und kürzere Bremswege auf winterlichen Straßen.

Quelle: ADAC