Autofahrer: Promillegrenzen in Deutschland

Alkohol am Steuer: Jeden Freitagabend die gleiche Frage, wieviel Bier darf ich trinken, bis zur gesetztlichen Fahruntüchtigkeit. Häufig kommt die Antwort 0,5 Promille. Das ist soweit richtig. Was aber viele nicht wissen, schon bei 0,3 Promille kann es zu einem Bußgeldgeld kommen, wenn der Autofahrer Auffälligkeiten aufweist. Ein Führerscheinverbot ist ebenfalls drin.
Der ADAC hat in der aktuellen Ausgabe 10/2010 der „Motorwelt“ eine Auflistung getätigt, was bei wieviel Promille Alkohol im Blut passieren kann:

Grenzwert Sanktionen ohne Auffäligkeit Sanktionen..
0,0 ‰ Führerscheinneulinge in der Probezeit oder bis zum 21. Geburtstag drohen bei Verstoß 250 € Geldbuße, 2 Punkte
0,3 ‰ keine Rechtsfolgen bei Auffäligkeit:
Geldstrafe ab 30 Tagessätze, mind. 6 Monate Führerscheinentzug, 7 Punkte
bei Unfall:
Geldstrafe ab 45 Tagessätze, mind. 9 Monate FS-Entzug, 7 Punkte
0,5 ‰ 500 € Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot, 4 Punkte. bei Auffäligkeit:
Geldstrafe ab 30 Tagessätze, mind. 6 Monate Führerscheinentzug
bei Unfall:
Geldstrafe ab 45 Tagessätze, mind. 9 Monate FS-Entzug, 7 Punkte
1,1 ‰ ohne Unfall:
Straftat mit Geldstrafe ab 40 Tagessätze, mind. 9 Monate FS-Entzug, 7 Punkte
bei Unfall:
Geldstrafe ab 50 Tagessätze, mind. 12 Monate FS-Entzug, 7 Punkte
1,6 ‰ Rechtsfolgen wie bei 1,1 ‰, zusätzlich MPU zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Radfahrer: ab 30 Tagessätze, 7 Punkte und MPU

Von daher gilt, am besten gar kein Alkohol, wenn man noch Autofahren muss. Und wenn man doch nicht wiederstehen konnte, das Auto abstellen und das Taxi nehmen. So kommen Sie sicher nach Hause und gefährden nicht ihre Mitmenschen.

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